Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten der Heilpraktikerkosten leider nicht. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Für Privat- und Zusatzversicherte wird selbstverständlich eine Rechnung erstellt.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Fragen Sie hierzu vor der Behandlung Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung, welche Tarife betreffend Heilpraktiker vereinbart sind. Sie müssen damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Einige Versicherungen erstatten nur den Mindestsatz des GebüH. Diese Sätze sind nicht kostendeckend. Dadurch kommt es leider immer mal wieder zu Konflikten.
Heilpraktiker rechnen nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ab. Das GebüH entspricht jedoch dem Stand von 1985 und deckt nicht annähernd das Honorar des heute praktizierenden
Heilpraktikers ab.
Kostenrahmen (zu Ihrer Orientierung, wenn Sie keine Erstattung durch private Versicherungen o.ä. beantragen können):
Die Erstanamnese dauert ca. 1 Stunde. Die Dauer der Folgetermine ist abhängig von der Behandlungsart.
Der Stundensatz beträgt: 60,- Euro/Stunde evtl. zzgl. Materialaufwand z.Bsp. Arzneimittel o.ä.